Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von der BEA Chauffeurs & Limousines e.K.. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschlusses gültige Fassung.

§ 2 Vertretung
Die BEA Chauffeurs & Limousines e.K. ist nicht zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet. Insbesondere im Falle kurzfristiger Verhinderung und bei Terminüberschneidungen kann die BEA Chauffeurs & Limousines e.K. zur Leistungserbringung auch andere Fahrer und Firmen einsetzen.

§ 3 Chauffeurservice
Die Leistung besteht aus der Beförderung von Personen in ihrem eigenen Kraftfahrzeug. Kunden können den Service von jedem beliebigen Ausgangsort nutzen. Alle BEA Chauffeurs & Limousines e.K. Chauffeure sind verpflichtet die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. Verhält sich ein Kunde während eines Auftrages verkehrsgefährdend, so kann die BEA Chauffeurs & Limousines e.K. den Auftrag jederzeit abrechen. Die gesamten Kosten fallen zu Lasten des Kunden

§ 4 Versicherung und Haftungsbegrenzung
Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Versicherung für das von ihm zur Verfügung gestellte Kraftfahrzeug zu sorgen und dieses Vollkasko zu versichern. Auch wenn das Kraftfahrzeug nicht Vollkasko versichert ist, haftet der Kunde auch im Falle von grob fahrlässigem Verhalten des Auftragsnehmer für die entstandenen Schäden. Sofern der Auftragnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, trägt der Kunde eine zwischen der Versicherung und dem Kunden vereinbarte Selbstbeteiligung sowie die Kosten durch sich evtl. erhöhende Versicherungsprämien. Das Kraftfahrzeug darf keinerlei Mängel haben, die die Verkehrstauglichkeit des Kraftfahrzeuges im Sinne der StVZO beeinträchtigen könnten. Die Einschätzung des Fahrers, dass das Fahrzeug den Anforderungen der StVZO entspricht, befreit nicht von dieser Pflicht. Der Kunde ist für die erforderlichen Begleitpapiere (z.B. Zulassungsdokumente etc.) verantwortlich und haftet für sämtliche anfallenden Kosten, die aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug und/oder unzureichender Begleitpapiere entstehen. Die BEA Chauffeurs & Limousines e.K. haftet nur bis zur Höhe und im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber oder derjenige, dem das Fahrzeug auftragsgemäß übergeben wird, haben das Fahrzeug bei Übergabe oder Fahrtende zu prüfen. Schäden, Mängel, oder sonstige Beanstandungen hinsichtlich der Auftragsausführung sind dem Fahrer unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche aus nicht unverzüglichen Reklamationen oder Schadensanzeigen sind insoweit ausgeschlossen.

§ 6 Stornierungsfristen
Eine vereinbarte Fahrdienstleistung (bei festen Reservierungen) kann vom Kunden nur zu folgenden Fristen storniert werden:
7-6 Tage vor Bereitstellung – 25% der Buchung des vereinbarten Betrags
5-3 Tage vor Bereitstellung – 50% der Buchung des vereinbarten Betrags
2 Tage vor Bereitstellung – 75% der Buchung des vereinbarten Betrags
Stornogebühren ab 24 h vor Bereitstellung – 100% der Buchung des vereinbarten Betrags
Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist weiter berechtigt einen angemessenen Ersatz zu verlangen, auch wenn den Auftraggeber keine Schuld trifft.

§ 7 Höhere Gewalt
Streiks, technische Pannen, witterungsbedingte Notstände, und Aussperrungen oder höhere Gewalt befreien die BEA Chauffeurs & Limousines e.K. von der Vertragserfüllung. In den Wintermonaten, insbesondere bei Gefahr von Eisglätte und Schnee kann aus Sicherheitsgründen die Durchführung bestätigter Aufträge abgelehnt werden. Die letzte Entscheidung über die Durchführung eines Auftrags liegt beim Erfüllungsgehilfen der BEA Chauffeurs & Limousines e.K..

§ 8 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

§ 9 Schlussbestimmungen
Ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Deutsche Recht. Die BEA Chauffeurs & Limousines e.K. behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Gerichtsstand für alle anfallenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der BEA Chauffeurs & Limousines e.K., Hanau.